März 2024 – Ab 2025: Amalgamverbot für Zahnfüllungen
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es ein allgemeines Verbot für Amalgam als Zahnfüllungsmaterial – das haben Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rates nun beschlossen.
Amalgam – Risiko für Gesundheit und Umwelt
Amalgam besteht etwa zu 50 Prozent aus Quecksilber (Schwermetall). Es stellt ein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar – und steht damit schon lange in der Kritik.
Quecksilber im Mund gibt dauerhaft kleine Metallmengen in den Speichel und in das Zahnfleisch ab. Es kann zu Wechselwirkungen mit dem Organismus und zu Unverträglichkeiten oder chronischen Erkrankungen führen. Quecksilber wird vor allem beim Verarbeiten und Entfernen von Amalgamfüllungen freigesetzt, wodurch nicht nur Patienten, sondern auch Zahnärzte und Mitarbeiter gesundheitlich belastet werden.
Auch die Umwelt leidet darunter: Trotz gründlicher Sicherheitsvorkehrungen wird bei der Verwendung von Amalgam in Zahnarztpraxen auch immer Quecksilber in die Umwelt freigesetzt. Beispielsweise weisen etwa 40 Prozent der Oberflächengewässer in Europa mittlerweile zu hohe Quecksilberwerte auf.
Zahnmedizin am Behrenspark – amalgamfreie Praxis!
Bei Zahnmedizin am Behrenspark haben wir immer den gesamten Körper im Blick. Wir möchten Ihnen eine natürliche und verträgliche Behandlung in unserer Praxis bieten und nur Materialien verwenden, die unbedenklich sind. Amalgam kommt bei uns standardmäßig nicht zum Einsatz!
Dentalamalgam ab 2025 europaweit verboten
Bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren ist es bereits seit 2018 untersagt, Amalgam als Füllungsmaterial zu verwenden. Das Verbot ab dem nächsten Jahr betrifft die gesamte europäische Bevölkerung. Falls ein Zahnarzt eine Amalgamfüllung aus individuellen medizinischen Gründen für notwendig hält, muss eine solche Ausnahme entsprechend begründet und schriftlich festgehalten werden.
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